Unfallversicherung Was müssen Sie im Schadenfall beachten?
Bei jedem Unfall muß der Versicherungsnehmer unverzüglich einem Arzt aufzusuchen und den Versicherer benachrichtigen.
Als Versicherter müssen Sie den Anordnungen des Arztes folge leisten und das Möglichste zur Minderung der Unfallfolgen beitragen.
Die Unfallanzeige müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten und angeforderte Auskünfte müssen Sie natürlich unverzüglich erteilen.
Als Versicherter sind Sie verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.
Einen Unfalltod müssen die Angehörigen innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen.
|